Änderungen ab dem 1. November

Der November bringt eine Reihe von bedeutenden Neuerungen in verschiedenen Bereichen in Deutschland mit sich. Von optimierten Dienstleistungen für Personalausweise und neuen Rechten im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes bis hin zu mehr Schutz für Wildtiere und Erhöhungen im Bankensektor – hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Personalausweise per Post 

Im Zuge der Modernisierung von Dienstleistungen werden die deutschen Behörden in Kürze den rechtlichen Rahmen für den Versand von Personalausweisen und anderen offiziellen Dokumenten – wie z. B. elektronischen Aufenthaltstiteln – direkt an die Meldeadresse der Bürger schaffen. Ab November 2024 wird dieses neue Verfahren den Besuch von örtlichen Ämtern oder die Abholung an Automaten überflüssig machen. Zwar wird eine Versandgebühr erhoben, doch erspart dieser Service den Antragstellern den Weg zu staatlichen Einrichtungen. Der direkte Versand von Ausweisen soll jedoch voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 vollständig eingeführt sein.

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Das Selbstbestimmungsgesetz ist eine bahnbrechende Änderung der Persönlichkeitsrechte und wird es Transgender-, Intersex- und nicht-binären Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister zu ändern, ohne dass ein Gerichtsbeschluss oder kostspielige Gutachten erforderlich sind. Ab November müssen Personen, die ihren Geschlechtseintrag in männlich, weiblich, divers oder geschlechtslos ändern möchten, lediglich eine Erklärung bei ihrem örtlichen Standesamt einreichen.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können mit Zustimmung der Eltern oder des Vormunds auch einen eigenen Antrag stellen, während Kinder unter 14 Jahren einen Antrag stellen können, den ihre Vormünder in ihrem Namen einreichen. Nach einem Erstantrag gilt eine dreimonatige Wartezeit, nach deren Ablauf die Änderung sofort wirksam wird. Erwachsene können nach einer Wartezeit von einem Jahr weitere Änderungen beantragen, diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Minderjährige.

Gehaltserhöhungen für Bankangestellte

Ab dem 1. November werden die Gehälter von etwa 60.000 Beschäftigten bei öffentlichen Banken angehoben. Im Rahmen eines neuen Tarifvertrags, der von der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt wurde, werden die Löhne in drei Phasen um insgesamt 11,5 % angehoben. Die erste Stufe, eine Erhöhung um 6 %, beginnt im November 2024, weitere Erhöhungen sind für November 2025 und 2026 geplant. Diese Vereinbarung betrifft Mitarbeiter in 63 öffentlichen Banken im ganzen Land.

Verbesserter Wildtierschutz durch Drohnen

Im Frühjahr 2024 halfen mit Kameras ausgestattete Drohnen dabei, rund 20.000 Rehkitze während der Erntezeit vor Schaden zu bewahren. Obwohl die EU vorschreibt, dass Drohnen einen Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten müssen, erlaubten die deutschen Behörden eine vorübergehende Ausnahme zum Schutz von Wildtieren. Diese Ausnahme wird bald dauerhaft gelten und es ermöglichen, Drohnen bis auf zehn Meter an Schutzgebiete heranzuführen, wenn sie zum Schutz von Tieren eingesetzt werden. Die Regeländerung soll am 20. November 2024 in Kraft treten.

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November erhalten deutsche Unternehmen und Einzelpersonen, die geschäftlich tätig sind, eine eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr). Diese Nummer wird dazu beitragen, die Kommunikation mit Regierungsbehörden zu optimieren und verschiedene geschäftliche Prozesse zu vereinfachen. Bestehende Kennungen wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Steuernummern bleiben bestehen. Diese neue Unternehmens-ID wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern ausgestellt und begleitet Unternehmen über Standorte und Namensänderungen hinweg, solange die Geschäftstätigkeit andauert. Die Nummern werden schrittweise bis 2026 verteilt, sodass es nicht notwendig ist, einen Antrag zu stellen oder sich Sorgen zu machen, wenn die Nummer noch nicht eingetroffen ist.

Neue Bundesratspräsidentin

Jedes Jahr am 1. November wählt der Bundesrat aus den Regierungschefs der 16 Bundesländer einen neuen Präsidenten. In diesem Jahr wird Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, das Amt an Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, übergeben. Der Bundesratspräsident fungiert auch als amtierendes Staatsoberhaupt, wenn der Bundespräsident seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, und ist für die Einberufung und den Vorsitz der Bundesratssitzungen verantwortlich.Diese Änderungen sind wichtige Schritte zur Straffung von Dienstleistungen, zur Stärkung von Rechten und zur Verbesserung des Schutzes in ganz Deutschland, während das Land auf das Jahresende zusteuert.

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