Ratgeber
Führerschein-Umtausch 2024: Diese Fristen gelten
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis zum Jahr 2033 in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden - egal, ob es sich bereits um die Karte, einen rosafarbenen oder grauen "Lappen" handelt, dieser Übergang erfolgt schrittweise. Im folgenden beitrag können Sie den detaillierten Zeitplan für diese Fristen einsehen.
Der strenge Zeitplan für die Einführung der neuen Führerscheine dient der Erhöhung der Fälschungssicherheit, da sowohl das Passfoto als auch die persönlichen Daten regelmäßig aktualisiert werden sollen. Der Grund für diesen obligatorischen Austausch ergibt sich aus der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Sie schreibt vor, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Auto- und Motorradführerscheine bis zum 19. Januar 2033 durch den aktuellen EU-Führerschein ersetzt werden müssen. Diese sorgfältige Maßnahme zielt darauf ab, ein standardisiertes und fälschungssicheres Führerscheinmodell für alle noch im Umlauf befindlichen Führerscheine in der EU sicherzustellen.
Ein Blick in das Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins gibt Aufschluss über das Ausstellungsdatum.
Die Gültigkeit alter Autoführerscheine unterliegt in Deutschland gestaffelten Fristen. Endgültig endet sie am 19. Januar 2033, aber je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins kann die Umtauschpflicht auch schon früher entstehen. Diese bewusste Staffelung soll eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten verhindern.
Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
- Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Für Führerscheine, die am oder nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Für Inhaber von Führerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, ist die Umtauschfrist unabhängig vom Ausstellungsjahr der 19. Januar 2033.
Nach dem 19. Januar 2013 sind Führerscheine nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern müssen alle 15 Jahre erneuert werden.
Der Umtausch des Führerscheins ist eine administrative Formalität, ohne zusätzliche Prüfungen oder Nachprüfungen.
Die Fristen für den Umtausch von Motorradführerscheinen entsprechen denen von Pkw-Führerscheinen.
Für diejenigen, die den Umtausch in Erwägung ziehen, ist die örtliche Führerscheinbehörde die Anlaufstelle, wobei eine rechtzeitige Terminvereinbarung empfohlen wird. Unverzichtbare Unterlagen für einen reibungslosen Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein und eine Gebühr von etwa 25 Euro. Weicht die ursprüngliche ausstellende Behörde vom aktuellen Wohnort ab, ist eine Karteikartenkopie erforderlich.
Der neue EU-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und entspricht damit dem standardisierten Erneuerungszyklus. Anders als in der Vergangenheit ist dieser Zeitrahmen bewusst gewählt, um Fälschungen durch die regelmäßige Aktualisierung des Passfotos und der persönlichen Daten zu verhindern. Die Vernachlässigung des rechtzeitigen Führerscheinwechsels stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet wird. In Ausnahmefällen können einige Bundesländer bei der Verhängung von Bußgeldern Milde walten lassen.
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