Ratgeber
Neues Heizungsgesetz: Vertoß kostet bis zu 50.000 Euro
Bei Nichteinhaltung des überarbeiteten Heizungsgesetzes, das im Jahr 2024 in Kraft treten soll, drohen erhebliche Geldstrafen von 5.000 bis zu 50.000 Euro. Mit dem offiziell als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezeichneten Gesetz will die Regierungskoalition die Energielandschaft in Deutschland grundlegend umgestalten. Mit dem vorrangigen Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas zu verringern, fördert das Gesetz den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen wie Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme.
Außerdem schreibt das geänderte Gesetz vor, dass neu installierte Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften, insbesondere bei der Erneuerung von Heizungsanlagen nach 30 Jahren, kann schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die von der zuständigen staatlichen Behörde mit Geldbußen geahndet werden kann. Die Bußgelder können zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen.
Der Durchsetzungsmechanismus umfasst Kontrollen durch Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, wobei die Einhaltung der Übergangsfristen überwacht wird. Die zuständige Baubehörde, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, überwacht die Einhaltung der im GEG festgelegten Baumaße. Für Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 installiert werden, wurde in der GEG-Novelle eine eigene Vorschrift, der §60a, eingeführt, der die Betriebsprüfung regelt.
Es ist zu erwähnen, dass Ausnahmen für Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen bestehen, obwohl jüngste Berichte auf einen starken Rückgang des Wärmepumpenabsatzes während der Sommermonate hinweisen. Mit dem Inkrafttreten dieser gesetzlichen Änderungen werden die Beteiligten dringend aufgefordert, sich an den aktualisierten Rechtsrahmen anzupassen, um mögliche finanzielle Strafen zu vermeiden und zu den allgemeinen Zielen einer nachhaltigen Energienutzung in Deutschland beizutragen.
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