Diese Assistenzsysteme sind ab 2024 in neuen Autos Pflicht
Eine bahnbrechende EU-Richtlinie läutet eine neue Ära der Automobilsicherheit ein, indem sie bestimmte Fahrerassistenzsysteme zum obligatorischen Standard für kommende Autos macht. Während diese Vorschrift seit dem 6. Juli 2022 für neu zugelassene Fahrzeuge gilt, werden ab dem 7. Juli 2024 alle Neuzulassungen schrittweise mit diesen fortschrittlichen Systemen als Standard ausgestattet sein müssen. EU-Daten zeigen, dass bis zu 95 Prozent der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Nach Angaben der EU-Kommission könnten durch die Integration von Fahrerassistenzsystemen auf europäischen Straßen bis zum Jahr 2038 rund 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen verhindert werden.
Folgende Assistenzsysteme werden ab 2024 für Neuwagen verpflichtend:
Blackbox
Ähnlich wie die Flugschreiber in Flugzeugen speichert diese Blackbox wichtige Parameter in Bezug auf mögliche Unfälle in anonymer Form. Das Hauptziel ist die Erleichterung effektiver Unfalluntersuchungen und die Analyse der Leistung von Sicherheitssystemen.
Geschwindigkeitsassistent
Der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA) zeigt erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen an und warnt optisch und akustisch, wenn das Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, oder er passt die Geschwindigkeit automatisch an, um die vorgeschriebene Grenze einzuhalten.
Müdingkeits- und Aufmerksamswarnsystem
Diese Warnsysteme sind darauf ausgelegt, Anzeichen von Müdigkeit und verminderter Aufmerksamkeit zu erkennen. Mithilfe von Systemanalyse und künstlicher Intelligenz überwachen sie indirekt den körperlichen Zustand des Fahrers und erkennen Fahr- oder Lenkmuster, die auf eine verminderte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten.
Notbremsassistent
Der Notbremsassistent betätigt in Gefahrensituationen automatisch die Bremsen oder hilft beim Bremsen. Seit dem 6. Juli 2022 sind diese Systeme in Anlehnung an die UN-R 152 für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für Neuzulassungen sowohl von Pkw als auch von leichten Nutzfahrzeugen verpflichtend.
Spurhaltewarnsystem
Dieses System dient als Fahrerassistenzsystem, das nur dann Warnungen ausgibt und Kurskorrekturen vornimmt, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt von der Fahrspur abweicht.
Adaptives Bremslichtsystem
Dieses auch als Notbremslicht bezeichnete System signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, wenn eine abrupte Bremsung erforderlich ist.
Rückfahrassistent
Diese Systeme sollen die Aufmerksamkeit beim Rückwärtsfahren erhöhen und helfen dabei, ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug zu erkennen.
Alkohol-Wegfahrsperre
Ab dem 7. Juli 2024 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug über eine Schnittstelle für die Alkohol-Wegfahrsperre verfügen, eine wichtige Komponente im Kontrollsystem des Fahrzeugs, die das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern soll. Konkret handelt es sich um einen Mechanismus, der den Fahrer daran hindern soll, den Motor zu starten, wenn sein Blutalkoholspiegel den zulässigen Grenzwert überschreitet. Um diese Schutzmaßnahme auszulösen, muss der Fahrer in ein im Handschuhfach befindliches und angeschlossenes Kontrollgerät ausatmen.
Trotz der dringenden Notwendigkeit eines solchen Sicherheitsmerkmals gibt es in Deutschland derzeit keinen gesetzlichen Rahmen, der den Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren unterstützt, wie RTL berichtet. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gibt es weder einen gesetzlichen Auftrag, der den Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren in allen Kraftfahrzeugen vorschreibt, noch sind solche Regelungen auf europäischer oder nationaler Ebene in Planung.
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