Änderungen ab dem 1. Juli
Ob Rente, Verträge oder Handel, auch in diesem Jahr gibt es ab dem 1. Juli gibt wieder wichtige Gesetzesänderungen oder Änderungen für Verbraucher. Wir haben im folgenden Beitrag die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Mindestlohn und Rente
Die Anhebung des Mindestlohns beginnt am 1. Juli 2022, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung mit. Dementsprechend wurde die Mindestlohnregelung zu diesem Zeitpunkt auf 10,45 Euro angehoben. Ab dem 1. Oktober soll er laut Ampelkoalition 12 Euro erreichen. Zudem wird die Gehaltsobergrenze für Minijobs auf 520 Euro angehoben. "Der Mindestlohn zur Armutsprävention ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Mehr als 6 Millionen fleißige Menschen werden von der Anhebung profitieren, vor allem in Ostdeutschland, insbesondere Frauen. Die Anhebung wird vor allem Menschen zugute kommen, die schon waren." mitten in einer Pandemie. Die Menschen in diesem Land machen weiter“, erklärte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil.
Doch nicht nur der Mindestlohn, auch die Renten steigen zum 1. Juli, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Etwa 21 Millionen Rentner erhalten seitdem höhere Renten. Im Westen steigen die Löhne um 5,35 %, im Osten sogar um 6,12 %. Die Rentenanpassung in der Ostregion ist etwas höher als in der Westregion, was mit der Rentenanpassung in den beiden Regionen zusammenhängt. Nach Angaben des Deutschen Redaktionsnetzwerks (RND) ist dies die höchste Rentenanpassung seit Jahrzehnten.
Die Vertragskündigung wird vereinfacht
Zudem wird die Vertragskündigung laut einem Bericht der Verbraucherzentrale ab dem 1. Juli vereinfacht. Demnach sollen Personen, die einen Vertrag online abgeschlossen haben, den Vertrag auch online kündigen können. Schaltflächen zum Abbrechen sollten auf Unternehmenswebsites obligatorisch werden. Zusätzlich sollen Kunden umgehend eine elektronische Empfangsbestätigung erhalten. Erst zum 1. März wurden die Kündigungsbedingungen geändert und die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 1 Monat verkürzt.
Pfandsysteme
Auch das Pfandsystem ändert sich. Ab dem 1. Juli müssen auch Supermärkte und Discounter Einweg-Plastikflaschen und -dosen pfandpflichtig machen. So gilt beispielsweise für PET-Flaschen mit Saft oder Dosen mit alkoholischen Mischgetränken ebenfalls ein Pfand von 25 Cent. Die Deutsche Pfandsystem GmbH erklärte, dass die Verordnung zwar ab Januar 2022 gilt, Einzelhändler aber eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli haben, um die Verordnung durchzusetzen.
Elektronik
Supermärkte und Discounter sind von der neuen Regelung betroffen, die alle Händler, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen und eine Fläche von mehr als 800 Quadratmetern haben, diese ebenfalls kostenlos akzeptieren müssen. Dies erklärt die Verbraucherorientierung. Bisher sollten Geschäfte mit einer Elektrogeräte-Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen.
Rauchen wird teurer
Raucher müssen sich seit Anfang des Jahres darauf einstellen, dass Tabakprodukte teurer werden. Ab dem 1. Juli gilt dies auch für „Flüssigkeiten“. „Ab dem 1. Januar 2022 werden auch Zigaretten aus Verbrauchersicht wie Zigaretten besteuert. E-Zigaretten mit Nikotin in Flüssigkeit können auch als Alternative zu Zigaretten verwendet werden“, erklärte die Bundeskasse. Stoffe, die in E-Zigaretten verwendet werden, werden nun erstmals auch auf Tabak besteuert. Liquids werden zunächst mit 0,02 € pro Milligramm Nikotin besteuert. Ab 2024 steigt der Steuersatz auf 0,04 Euro pro Milligramm Nikotin.
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