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Ökodesign-Verordnung: EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung

Die Europäische Union geht entschieden gegen die Fast-Fashion-Industrie vor und läutet damit eine neue Ära der Nachhaltigkeit ein. Künftig wird es den großen Einzelhändlern in der EU verboten sein, nicht verkaufte Kleidung wegzuwerfen, was bisher gängige Praxis war. Darüber hinaus wird ein künftiger Index die Verbraucher darüber informieren, ob ein Produkt beim Kauf repariert werden kann.

Größere Einzelhandelsunternehmen in der EU dürfen künftig keine unverkauften Kleidungsstücke mehr entsorgen und verfolgen damit einen neuen Ansatz. Diese bahnbrechende Entscheidung, die in Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten am Dienstagabend erzielt wurde, öffnet der EU-Kommission die Tür, um das Verbot in Zukunft möglicherweise auf andere Produkte auszuweiten.

Die Verordnung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft treten. Für kleine Unternehmen sind Ausnahmen vorgesehen, und für mittlere Unternehmen gilt eine sechsjährige Übergangsfrist. Obwohl die formelle Genehmigung durch das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten noch aussteht, wird sie weithin als reine Formalität betrachtet.

Der Anstoß für dieses bahnbrechende Verbot geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom März 2022 zurück, mit dem die Ökodesign-Verordnung eingeführt wurde. Das übergeordnete Ziel ist es, die Langlebigkeit von Produkten zu erhöhen, die Wiederverwendung, Reparatur und das Recycling zu erleichtern und gleichzeitig den Verbrauch von Ressourcen wie Energie und Wasser zu reduzieren. Zudem hat die Europäische Kommission im Mai 2023 die Initiative "Recht auf Reparatur" ins Leben gerufen. 

Während die detaillierten Spezifikationen für einzelne Produkte noch nicht festgelegt sind, ermächtigt die Vereinbarung die EU-Kommission, umweltfreundliche Praktiken für verschiedene Artikel wie Möbel, Reinigungsmittel, Farben, Chemikalien, Reifen und sogar Rohstoffe wie Eisen und Aluminium vorzuschreiben. Ausgenommen sind momentan aber noch Autos und militärische Produkte.

Ein weiterer Schritt ist die geplante Einführung eines Reparaturindexes. Dieses Instrument wird es den Verbrauchern ermöglichen, die Reparierbarkeit eines Produkts vor dem Kauf zu beurteilen und so eine Kultur des bewussten Konsums zu fördern.

Das Engagement der EU für nachhaltige Praktiken hat sich weiterentwickelt und stellt einen Wendepunkt sowohl für die Verbraucher als auch für die Industrie dar. Leider dauert es bis zum Inkrafttreten noch eine Weile, doch das ist verständlich, da sich Händler darauf umstellen müssen. Das Verbot, nicht verkaufte Kleidung wegzuwerfen, und die Einführung eines Reparaturindexes läuten eine Zukunft ein, in der Umweltverantwortung und Produkthaltbarkeit im Mittelpunkt stehen. Nun ist es nur noch zu hoffen, dass auch das Thema Menschenrechte in der EU wieder mehr auf dem Programm steht. Viele Großkonzerne profitieren von Kinderarbeit. Gerade in der Textilindustrie herrschen dort immer noch sehr viel Missstände.

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Neues EU-Energielabel

Um den Verbrauchern in der EU zu helfen, ihre Energierechnungen und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren, gilt seit Montag, dem 1. März 2021, eine brandneue Version des weithin anerkannten EU-Energieetiketts in allen Geschäften und Online-Händlern. Die neuen Etiketten werden zunächst für vier Produktkategorien gelten; Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte (inkl. andere externe Monitore). Neue Labels für Glühbirnen und Lampen mit festen Lichtquellen folgen am 1. September, weitere Produkte werden in den kommenden Jahren folgen.

1 Jahr DSGVO: Eine Nachbetrachtung

Vor genau einem Jahr trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Seitdem hat diese für viel Verwirrung und Gelächter gesorgt. Wo die DSGVO bereits Verwendung findet und warum sie in ihrer eigentlichen Form bis heute noch nicht 100% durchgeführt werden kann, das wollen wir im folgenden Beitrag einmal genauer durchleuchten.

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