EU beschließt Recht auf Reparatur

Dank eines kürzlich gefassten Beschlusses der EU wird die Reparatur von Mobiltelefonen und Haushaltsgeräten bald leichter zugänglich sein. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensdauer verschiedener Geräte, darunter Waschmaschinen, Handys und Staubsauger, durch die Umsetzung einer Politik des "Rechts auf Reparatur" zu verlängern. Hauptziel des jüngsten Beschlusses des EU-Parlaments ist es, Abfall zu reduzieren und die Verbraucherrechte zu stärken.

Rund ein Jahr nach dem Start der EU-Initiative "Recht auf Reparatur" wurde nun eine entsprechende Gesetzgebung in Kraft gesetzt. Ziel dieser Rechtsvorschriften ist es, die Nachhaltigkeit zu fördern, Abfall zu vermeiden und den Verbrauchern finanzielle und rechtliche Unterstützung zu bieten. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen über das neue "Recht auf Reparatur".

 

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