Änderungen ab Juli 2019

Ab dem 1. Juli gibt es wie in jedem Jahr wieder wichtige Gesetzesänderungen oder Änderungen für Verbraucher. Ob E-Autos, Briefporto oder Kindergeld, wir haben im folgendenden Beitrag die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

E-Autos müssen hörbar sein

Bis zum 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von E-Autos ein akustisches Warnsignal zum Schutz von Fußgängern installiert sein. Das Geräusch soll bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h zu hören und mit einem Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein. Das künstlich generierte Motorengeräusch soll Unfälle mit Fußgängern vermeiden, welche bislang anfahrende Elektroautos kaum wahrgenommen haben.

Briefporto wird teurer

Ab dem 1. Juli gibt es nicht nur eine erneute, sondern die bislang größte Portoerhöhung aller Zeiten!  Medienberichten zufolge soll der Standardbrief künftig 80 Cent kosten statt bislang 70 Cent. Zwar verteuert sich das Briefporto somit nicht so stark wie von Beobachtern erwartet, dafür verlangt die Deutsche Post bei den anderen Briefarten höhere Gebühren. So werden für eine Postkarte demnächst 60 Cent anstelle von bislang 45 Cent fällig. Jeweils um 10 Cent klettern die Preise für den Kompakt-, den Groß- und den Maxibrief herauf. Einschreiben werden zudem um 5 Cent angehoben, Auslandssendungen sogar um 20 Cent.

Mehr Kindergeld

Zum 1. Juli 2019 soll Kindergeld erhöht werden: Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag soll zum 1.7.2019 von zuletzt 170 Euro auf 185 Euro im Monat erhöht werden. Zudem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Eltern und Kinder. Es mindert u.a. den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die bisherige 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen.

Höhere Renten

Laut einem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sollen auch die Renten ab dem 1. Juli 2019 steigen. So sollen diese im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent steigen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass durch die erneute Erhöhung immer mehr Rentner steuerpflichtig werden. Entsprechend können die Rentenerhöhungen zum 1. Juli für viele auch zu höheren Abgaben führen. Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2019 für Alleinstehende bei 9.168 Euro pro Jahr. Für Verheiratete sind es doppelt so viel. Jeder Rentner muss zudem eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert.

Mehr Zeit für Steuerklärungen

Wer seine Steuererklärung dem Finanzamt selbst einreicht, der hat dafür ab 2019 zwei Monate länger Zeit. Statt am 31. Mai muss die Steuererklärung des Vorjahres erst bis zum 31. Juli bei der Finanzbehörde eingegangen sein. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, bekommt ebenfalls zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe. Diese wäre dann bis Ende Februar des zweiten Jahres auf das Bezugsjahr statt Ende des Folgejahres.

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