Änderungen ab Juli 2017: SIM Karten, Videotelefonie und mehr
Wie immer zu Beginn des dritten Quartals gibt es auch im Juli 2017 eine Reihe von Änderungen auf gesetzlicher Ebene. Einige dieser Änderungen betreffen auch Privatpersonen. Dies trifft für Juli 2017 vor allem bei der Ausweispflicht für Prepaid SIM Karten zu. Hierbei kommt der Gesetzgeber den Wünschen der Strafverfolgungsbehörden nach, eine klarere Zuweisung von Prepaid Nummern zu einzelnen Personen zu haben.
Ausweispflicht für Prepaid SIM Karten
Die Überwachung von Handygesprächen und dem von Handys ausgehenden Datenverkehr sind nicht zuletzt seit dem NSA-Skandal in aller Munde. Die kostenlose Prepaid Karte als zusätzlicher Anreiz für den Kauf eines Smartphones bei einem Discounter dürfte von nun an auch der Vergangenheit angehören. Zumindest in der bisherigen Form, denn die Übergabe der Prepaid Karte jetzt an eine Reihe von Daten durch den Käufer geknüpft. Genauer gesagt gilt ab heute die Ausweispflicht für Prepaid SIM Karten, die die Situation auf dem Mobilfunkmarkt ein gutes Stück weit verändert.
Manches ist für Verbraucher aber auch einfacher geworden: seit 15. Juni dürfen innerhalb der EU keine Roaming Gebühren mehr berechnet werden. Im Urlaub kann deshalb ab jetzt auch gerne häufiger telefoniert werden.
Arztbesuch per Videotelefonie
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Arzt-Patienten-Verhältnis. Denn Änderungen im Arztrecht ermöglichen ab Juli 2017 die Beratung durch einen Mediziner per Videotelefonie. Dieser Art der Konsultation schob das Standesrecht aus datenschutzrechtlichen Gründen bisher einen Riegel vor. Jetzt aber können lange Wartezeiten in der Praxis vermieden werden, wenn es nicht um die unmittelbare Verschreibung von Medikamenten, sondern reinen Nachfragen zum eigenen Gesundheitszustand geht. Gerade für oft überlastete Landärzte kann diese neue Möglichkeit der Beratung dazu beitragen, den Ablauf in der Praxis deutlich zu beschleunigen.
Renten steigen
Über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen sich ab heute über eine Rentenerhöhung freuen. Im Westen Deutschlands steigt diese um 1,90 Prozent und im Osten um 3,59 Prozent. Zudem dürfen Rentner nun vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen, was 525 Euro im Monat entspricht. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro wird somit aufgehoben. Zudem wird das Alter, in dem Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen werden können, ab sofort vom 55. auf das 50. Lebensjahr reduziert.
Außerdem ergeben sich ab Juli 2017 Änderungen im Hinblick auf das Unterhaltsvorschuss Recht. Dabei geht es um zwei Verlängerungen gleichzeitig. Denn zum einen wird die Anspruchsdauer bis zum achtzehnten Lebensjahr ausgedehnt und zum anderen wird die maximale Bezugsdauer bis auf sechs Jahre erweitert. Gerade für allein erziehende Elternteile bedeuten diese Änderungen eine entscheidende Erleichterung im Hinblick auf die eigene Lebensplanung.
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