Die Ausschließlichkeit des SCHUFA-Scores als alleiniges Entscheidungskriterium für Unternehmen, die Verträge mit ihren Kunden abschließen, wird durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Frage gestellt. Ausgehend von einem Fall in Deutschland erteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der SCHUFA eine strenge Rüge und stellte fest, dass ihre langjährige Praxis der Datensammlung und flächendeckenden Kundenbewertung gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Das Gericht betont in seinem Urteil, dass dies insbesondere dann der Fall ist, wenn die Bewertung, das so genannte Scoring, zum entscheidenden Kriterium für die Vergabe eines Kredits oder eines günstigen Versorgungsvertrags wird.
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