ACHTUNG: Neue Regeln auf Parkplätzen

Für das Parken bei Supermärkten, Baumärkten und Co. gelten nun neue Regeln, an die sich Autofahrer halten müssen. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs gilt die herkömmliche "Rechts-vor-Links"-Regel auf diesen Einzelhandels-Parkplätzen nicht mehr. Lesen Sie weiter, um die neu geltenden Richtlinien kennenzulernen.

Die Entscheidung des Gerichts, die auf einen Vorfall in Lübeck zurückgeht, an dem zwei Autofahrer beteiligt waren, verdeutlicht einen entscheidenden Unterschied. Der Grundsatz "Rechts-vor-Links" gelte speziell für Fahrbahnen. Da Parkplätze in erster Linie zum Be- und Entladen von Fahrzeugen bestimmt sind und nicht als Fahrbahnen gelten, ist diese Regel in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.

Da es für Supermarktparkplätze keine vordefinierten Vorfahrtsregelungen gibt, betonte das Gericht, wie wichtig es ist, dass Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lassen. Eine aufmerksame Fahrweise, die Einhaltung der Verkehrsregeln und eine gute Kommunikation zwischen den Fahrern sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus ist den Fußgängern besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist erwähnenswert, dass Autofahrer auf Parkplätzen, die mit Vorfahrtsschildern versehen sind, diese Hinweise ordnungsgemäß beachten müssen.

Im Grunde bedeutet dies nun zusammengefasst, dass Autofahrer auf Parkplätzen entweder die eigenen Schilder beachten oder untereinander kommunizieren müssen. Für alt eingesessene Fahrer wird dies eine ganz schöne Umstellung werden. Es bleibt abzuwarten, wie viele Unfälle nun passieren, wenn Fahrer noch nichts von der neuen Regel wissen.

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