Änderungen im Mietrecht: Mietpreisbremse, EEG und Maklerprovision

Fast jedes Jahr gibt es neue Regelungen im aktuellen Mietrecht. Auch für das Jahr 2015 wird es einige wichtige Änderungen geben, die für den Makler und Vermieter eher Belastung und für den Mieter eine große Entlastung bedeuten könnten. So wird zum Beispiel im Jahr 2015 der Anstieg von Miete und Nebenkosten durch die neu eingeführte Mietpreisbremse abgeschwächt. Diese neue Regelung wird allerdings nicht bundesweit eingeführt, sondern nur in Städten und Gemeinden, die von den einzelnen Landesregierungen öffentlich als Gebiete mit knappem Wohnungsangebot deklariert wurden.

Auch die Maklerprovision ist vom neuen Mietrecht betroffen, da zukünftig nur noch der Vermieter oder der Mieter die Maklerprovision bezahlen muss, wenn er den Makler für die Vermietung oder Wohnungssuche selbst eingeschaltet hat. Und erstmals seit ihrer Einführung wird die sogenannte "Umlage für die Einspeisung erneuerbare Energien" (EEG) geringfügig reduziert. 

Die aktuellen Änderungen für das Mietrecht 2015

Die neuen Gesetzesänderungen betreffen sowohl den Vermieter wie auch den Mieter. Neu ist im aktuellen Mietrecht die sogenannte Mietbremse. Die neu geplante Mietpreisbremse soll besonders in Großstädten wirken, da hier die Mietpreise oft nicht mehr bezahlbar sind. Eine Mietpreisbremse bedeutet, dass in den teuren Wohngebieten die neue Miete künftig nur noch maximal um zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Eine weitere Neuerung ist die Senkung der "Umlage für die Einspeisung erneuerbare Energien" (EEG). Diese Umlage dient hauptsächlich der Finanzierung für Betreiber von Solaranlagen und Windparks. Die Umlage reduziert sich von 6,24 auf 6,17 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. So bleibt Hausbesetzern etwas mehr Geld, wie z. B. um das Badezimmer einer Mietwohnung zu verschönern.

Eine weitere Änderung gibt es in der Beauftragung eines Maklers und in der Bezahlung der anfallenden Maklerprovision. Bislang war es üblich, dass bei einem Wohnungswechsel der Mieter die Kosten für die Vermittlung der neuen Wohnung bezahlt. Nun gilt: Wer dem Makler bei der Vermittlung von Mietwohnungen den Auftrag erteilt, muss auch dessen Courtage bezahlen. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Maklerprovision dann bezahlen muss, wenn er einen geeigneten Mieter sucht. Umgekehrt muss der Mieter die Courtage bezahlen, wenn dieser den Makler nach der Suche einer passenden Wohnung beauftragt.


Wann tritt das neue Mietrecht in Kraft? 

Berlin ist das erste Bundesland, in dem die neue Mietbremse bereits ab dem 1. Juni eingeführt wurde. In anderen Bundesländern wird es länger dauern. Als weiteres Bundesland wird Nordrhein-Westfalen nachziehen, wo die neue Mietpreisbremse bereits ab dem 1. Juli eingeführt werden soll. Die anderen Bundesländer prüfen derzeit noch, in welchen Städten und sonstigen Gebieten der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist und wo nicht. Die neue Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden und dann erstmals vermietet werden oder nach größeren Modernisierungsmaßnahmen. Die neue Regelung für die Maklerprovision gilt für Vermieter und Mieter ab dem 01. Juni 2015, während die neue Senkung der EEG-Umlage schon ab dem 01.Januar in Kraft getreten ist.

 

 

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

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