10 Dinge, die im Sommer teuer werden können
Im Sommer ändern sich nicht nur die Temperaturen, sondern auch unsere Gewohnheiten. Die warme Jahreszeit lädt zu zahlreichen Outdoor-Aktivitäten ein, sei es das Grillen im Garten, das Baden in Seen oder das Sonnen auf dem Balkon. Doch während wir die Freiheit und das Sommerfeeling genießen, gibt es einige Dinge, die wir besser vermeiden sollten, da sie uns teuer zu stehen kommen können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einige Regeln zu beachten, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Im Folgenden Bericht werden zehn solcher Faktoren aufgezeigt, die im Sommer kostspielig werden können.
1 Gießen von Blumen während Wassernotstand
Während der heißen Sommermonate können nicht nur Menschen und Tiere unter der Hitze leiden, sondern auch Pflanzen und Bäume, die unter langen Dürreperioden leiden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Gießen von Pflanzen während eines Wassernotstands nicht immer erlaubt ist. Um den Wasserverbrauch einzuschränken, können hohe Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird.
2 Töten von Bienen und Wespen
Während Grillpartys im Sommer sind Insekten wie Wespen oft unerwünschte Gäste. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Bienen und Wespen unter Artenschutz stehen und nicht einfach getötet werden dürfen. Das Töten von Wespen kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei bestimmten geschützten Arten können die Strafen sogar bis zu 65.000 Euro betragen.
3 Zerstörung von Wespennestern
Obwohl Wespennester oft lästig sein können, ist es nicht erlaubt, sie eigenmächtig zu zerstören oder umzusiedeln. Hierfür ist die Einschätzung eines Experten oder einer Naturschutzbehörde erforderlich. Wenn dies nicht beachtet wird, können je nach Bundesland Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro verhängt werden.
4 Schneiden von Hecken
Um Vögel und andere Tiere während der Brutzeit nicht zu stören, ist das Schneiden von Hecken in ganz Deutschland vom 1. März bis zum 30. September verboten. Es sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Wenn Hecken jedoch stark beschnitten oder vollständig entfernt werden, können je nach Bundesland Bußgelder zwischen 40 und 100.000 Euro verhängt werden, es sei denn, es besteht ein rechtfertigender Grund.
5 Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen
Lärmintensive Gartenarbeiten wie Rasenmähen dürfen nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden. Das Rasenmähen ist beispielsweise nur an Werktagen von 7 bis 20 Uhr erlaubt, während es an Sonn- und Feiertagen verboten ist. Wer dennoch an solchen Tagen mäht, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. In einigen Kommunen gibt es zusätzlich mittags Ruhezeiten, in denen keine lärmenden Gartenarbeiten erlaubt sind.
6 Töten von Bienen und Wespen
Ob beim Grillen oder beim gemütlichen Kaffeetrinken auf dem Balkon - Insekten wie Wespen sind oft unerwünschte Begleiter. Doch das Hervorholen der Fliegenklatsche ist keine gute Lösung. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz stehen Wespen und Bienen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach getötet werden. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das Fangen, Verletzen oder Töten von Wespen ohne triftigen Grund kann in den meisten Bundesländern mit einer Geldstrafe von 5000 Euro geahndet werden. Handelt es sich um besonders geschützte Arten wie die Kreiselwespe oder die Knopfhornwespe, können die Bußgelder sogar bis zu 65.000 Euro betragen.
7 Grillen auf unerlaubten Flächen
Im Sommer sind die Grillgeräte in Deutschland heiß begehrt. Jedoch ist das Grillen nicht überall erlaubt, wie beispielsweise im Wald oder in Naturschutzgebieten. Es gibt keine einheitlichen Regelungen, da jedes Bundesland selbst festlegt, wo das Grillen erlaubt oder verboten ist.
Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 5000 Euro verhängt werden. In der Regel wird jedoch zunächst ein niedrigeres Verwarngeld gefordert, das je nach Bundesland zwischen fünf und 120 Euro liegen kann. Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse und im eigenen Garten ist grundsätzlich erlaubt, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes festgelegt.
8 Nackt sonnen auf dem Balkon
Die Möglichkeit, sich entspannt auf dem Balkon zu räkeln und dabei eine schöne Bräune zu bekommen, ist laut dem Deutschen Mieterbund erlaubt - sogar hüllenlos. Allerdings gilt dies nur, solange niemand durch das Nacktsonnenbaden belästigt wird. In solchen Fällen kann gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden.
9 Illegale Entsorgung oder Verbrennung von Gartenabfällen
Während des Frühlings, Sommers und Herbstes gibt es im Garten oft viel zu tun, und dabei fallen auch zahlreiche Abfälle an, wie Rasen- oder Grünschnitt, Laub und Erde. Es ist jedoch verboten, diese einfach in der freien Natur zu entsorgen. Je nach Bundesland können für das illegale Entsorgen Bußgelder von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Darüber hinaus ist das Verbrennen von Gartenabfällen aufgrund der Waldbrandgefahr in den meisten Fällen ebenfalls nicht erlaubt.
10 Baden im See trotz Badeverbot
An heißen Tagen zieht es manche Menschen zur Abkühlung an einen See. Doch wenn dort ein Badeverbot ausgesprochen wurde, sollte man lieber auf das Eintauchen ins kühle Nass verzichten. Eine solche Regelung hat in der Regel triftige Gründe, wie etwa umgekippte Gewässer, gefährliche Strömungen oder gesundheitsschädliche Algenblüte. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro bestraft werden. Zudem muss man bei unerlaubtem Baden in Naturschutzgebieten mit Bußgeldern von bis zu 2000 Euro rechnen.
Die 10 genannten Dinge verdeutlichen, dass man im Sommer besondere Vorsicht walten lassen sollte, um teure Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie diese Dinge beachten, können Sie nicht nur Bußgelder verhindern, sondern auch einen positiven Beitrag zum Umweltschutz und Artenschutz leisten.
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