Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Viele Krankenversicherte sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung mehr als zufrieden und scheinbar sie die gesetzlichen Krankenkassen doch besser als ihr Ruf und für die meisten Versicherten Mittel- bis langfristig die beste Wahl.  Zur besseren Orientierung finden Sie nachfolgend einige Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick.

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist primär der Monatsbeitrag. Dieser richtet sich nämlich in erster Linie nach dem Einkommen des Jeweiligen versicherten. Wer wenig verdient, der muss auch nur wenig zahlen. Zudem können nicht berufstätige Ehepartner, sowie Kinder kostenlos mitversichert werden. Dies sind zwei große und wichtige Faktoren, die die gesetzliche Krankenversicherung so beliebt und einzigartig machen. Gesetzlich Versicherte müssen sich daher weniger um die Beiträge sorgen, dafür sind die Leistungen nicht immer sicher, bzw. ist es nicht immer gegeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen alles in voller Höhe zahlen. Eigenanteile sind bei gesetzlich versicherten Patienten in den meisten Fällen zu entrichten.

Die Vorteile der GKV liegen klar auf der Hand. Zum einen- wie bereits erwähnt- die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern und die Tatsache, dass es bei manchen keine Beitragspflicht bei längerer Krankheit gibt. Auch gibt es beim Wechsel in eine andere Krankenkasse keine Wartezeiten. Was die gesetzliche Krankenkasse gerade für Mütter sehr interessant macht ist die Tatsache, dass es über sechs Wochen Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten gibt. Natürlich sind auch das Mutterschaftsgeld und Vorsorgekuren für Mütter ein Anreiz für den Beitritt in die GKV.

Zudem gibt es eine direkte Kostenabrechnung mit Arzt und Krankenhaus, sowie- bei einkommensschwachen Familien- Härtefallregelungen in denen Behandlungen nach eingehender Prüfung voll übernommen werden.

Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Behandlung erfolgt nur durch Kassen- oder Vertragsärzte. Wer im Krankenhaus auf eine Behandlung durch den Chefarzt besteht, der hat hier nicht so viel Einflussmöglichkeiten, denn bei stationärer Behandlung besteht nur Anspruch auf Regelleistungen. Der gesetzlich Versicherte muss Zuzahlungen für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel selber tragen.  Das Gleiche gilt für Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten.

Gerade im Bereich Zahnersatz können so – je nach Behandlungsaufwand- hohe Zuzahlungen anfallen. Auch gibt es kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes und auf die Beitragsgestaltung haben gesetzlich krankenversicherte kaum Einfluss.

Im Grunde überwiegen die Vorteile aber auch hier kann nicht pauschal gesagt werden für wen sich die gesetzliche Krankenversicherung am meisten lohnt. Letztendlich kommt es auch hier auf viele verschiedene Faktoren wie Berufs- und Familienstand, Einkommenhöhe und körperliches Befinden an. Wer wenig zum Arzt muss, keine oder kaum Medikamente nehmen muss, Frau und Kinder hat und keine hohen Beiträge zahlen will, für den ist die gesetzliche Krankenversicherung sicher die richtige Wahl.

Neuer Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab 2015 ändert sich der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz für die Krankenversicherung! Um genau zu sein sinkt dieser ab dem 01. Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Somit können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitragssatz mit jeweils 7,3 Prozent teilen. Klingt im ersten Moment ganz gut, doch das Ganze hat auch einen bitteren Nachgeschmack.

Entsteht dadurch eine Entlastung für die Versicherten? Weit gefehlt, denn nicht alle Krankenversicherten haben aufgrund der Senkung gleich sinkende Kassenbeiträge. Das Hintertürchen liegt beim Zusatzbeitrag. Da die Krankenkassen künftig einen einkommensabhängigen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen dürfen, welcher allein von den Versicherten zu zahlen ist.

Dadurch wird- Schätzungen zufolge-  von durchschnittlich 0,9 Prozentpunkten wieder aufgestockt. Hört sich nicht viel an, doch 0,9 Prozentpunkte entsprechen immerhin rund elf Milliarden Euro mehr in der Kasse. Zudem kann es sein, dass einzelne Krankenkassen- je nach Finanzsituation des einzelnen Versicherten- höhere oder geringere Zusatzprämien verlangen. Der Zusatzbeitrag dürfte 2015 die meisten gesetzlich Krankenversicherten treffen. Natürlich von Krankenkasse zu Krankenkasse in unterschiedlicher Höhe. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die zusätzlichen Beiträge selbst bestimmen. Somit liegt es wieder an den Versicherten selbst zu vergleichen, welche Krankenkasse die niedrigsten Zusatzbeiträge fordert. Das Ganze wird mit großer Wahrscheinlichkeit erneut zu mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen führen.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen sich mit der Mitteilung über die Beitragssatz Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Zeit lassen. Gemäß Auskunft des GKV-Spitzenverbands müssen Versicherte  über den Zusatzbeitrag vier Wochen vor Ende des Monats informiert werden, für den der höhere Beitrag gelten soll. Somit würde es reichen, wenn alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Kunden erst bis zum 31. Dezember informieren, wenn bereits im Januar ein Zusatzbeitrag erhoben wird. 

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