Abmahnfalle Internet

Ob Kommentare, Bilder oder Videos, alles landet heutzutage schnell im Netz. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass sie dabei oftmals fremdes Urheberrecht verletzen. Recht auf freie Meinungsäußerung oder virtuelle Anarchie? Auch Websites sind seit der Umstellung auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht mehr sicher vor ihnen: Den sogenannten Abmahnanwälten. Wie diese Juristen vorgehen und wie Sie sich dagegen schützen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Abmahnfalle: Texte

Jeder, der im Internet Kommentare abgibt oder eine eigene Website hat, ist hier gefährdet. Die wichtigste Regel als Kommentator: Alles, was man behauptet, muss man auch beweisen können. Alles andere muss im Konjunktiv geschrieben werden.

Grundsätzlich kann man sagen, wenn man seine Meinung äußert, dass heißt z.B. :“Getränk XY schmeckt mir nicht!“ Oder: „Das Essen in einem bestimmten Fast Food Restaurant finde ich persönlich ungenießbar!“ ist eine private Meinung und diese darf man sagen oder schreiben. Was man aber nicht sagen darf ist z.B. „Die Fast Food kette „XY“ mischt süchtig machende Stoffe in ihre Lebensmittel!“ Solche Dinge sollte man nur behaupten, wenn man a) einen guten Rechtschutz hat und b) wenn man diese Behauptungen auch beweisen kann.

Grundsätzlich sollte auch immer darauf geachtet werden, dass man niemanden beleidigt. Alles, was die Würde eines Anderen herabsetzt, ist gefährlich. Es ist nicht nur gefährlich, sondern kann zu Abmahnungen oder Strafanzeigen führen. Auch eine fehlende oder unkorrekte DSGVO oder Impressum kann abgemahnt werden.

Abmahnfalle: Medien

Wer verbotene Inhalte herunterlädt, teilt, stream oder sogar auf seiner Website zum Abruf bereithält, z.B. urheberrechtlich geschützte Bilder, Videos oder Musik, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn die eigentlichen Urheber dies bemerken, gibt es in der Regel eine Abmahnung. Jede Abmahnung ist leider auch kostenverbunden, was im Prinzip auch völlig in Ordnung ist, denn wenn die Musikindustrie Kosten aufwenden musste, dann sollen die auch ersetzt werden. Derjenige, der die Rechte verletzt hat, ist der Betreiber der Website und somit voll verantwortlich. Das gilt im Übrigen auch für Inhalte der Benutzer oder Gäste, welche etwas veröffentlichen, was strafbar ist.

Leider gibt es in Deutschland zurzeit eine regelrechte Abmahnwelle, was dazu fürhrte, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) Medienberichten zufolge gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgeht. Der Gesetzesentwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" sei bereits dem Bundestag zugeleitet worden, berichtete die Süddeutsche Zeitung.

Abmahnpraktiken und wie Sie sich wehren können

Für jede Abmahnung muss der Abmahner seinem Anwalt mehrere hundert Euro zahlen. Nur wenn die Sache gut für ihn läuft, bekommt er sein Geld vom Abgemahnten zurück! Beim Abmahnmissbrauch ist es regelmäßig so, dass der Anwalt mit seinen Mandanten eine Absprache getroffen hat. Diese Absprache sieht entweder so aus, dass der Mandant für den Fall, dass die Gegenseite keine Zahlung leistet, nicht bezahlen muss oder dass die Gebühren, die von der Gegenseite eingefordert werden, zwischen dem Mandanten und dem Anwalt geteilt werden. Beides ist unzulässig und laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.02.2017 ist eine vorgetäuschte Abmahnung sogar ein strafbarer Betrug!

Sollten Sie also einmal eine Abmahnung bekommen und der Meinung sein, diese zu Unrecht bekommen zu haben, sollten Sie diese in jedem Fall prüfen lassen, denn nicht alle Forderungen sind auch gerechtfertigt. Es ist dabei wichtig, immer auf eine Abmahnung zu reagieren. Auch ganz wichtig: Die Frage nach der Gläubigervollmacht! Jeder Anwalt und jedes Inkassobüro darf nur dann eine Forderung geltend machen, wenn Sie eine Vollmacht des Haupt-Gläubigers besitzen. Wurden Sie illegitim abgemahnt oder haben Sie Grund zur Annahme, dass Sie in die Falle eines Abmahnanwaltes geraten sind, dann suchen Sie sich am besten Ihren eigenen Anwalt. Teilen Sie dies dem Abmahnanwalt mit und erkennen Sie keine Rechtspflicht an.

Sofern eine missbräuchliche Abmahnung ausgesprochen wurde, besteht die Möglichkeit, die Abmahnung (entweder mit oder ohne Anwalt) insgesamt zurückzuweisen oder eine negative Feststellungsklage gegen den Abmahner zu erheben. Diese hat das Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Anspruch aus der Abmahnung nicht besteht. Das Ganze könnte sich sogar zu einem Strafverfahren gegen den Abmahnanwalt und seinen Auftraggeber entpuppen.

 

KEINE RECHTSBERATUNG: Berücksichtigen Sie bitte, dass ratgeberrische Angaben auf dieser Website keine Rechtsberatungen darstellen und diese auch nicht ersetzen können. Auch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

 

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar schreiben zu können.

Sie haben noch keinen Login?

Jetzt kostenlos registrieren

Anzeigen
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.