Änderungen ab Juli 2016: Rente, Kinderzuschlag und mehr

Ab diesem Monat treten wieder diverse Gesetzesänderungen in Kraft. Die Meisten davon werden wohl hauptsächlich Rentner und bedürftige Familien mit Kindern betreffen. Aber auch Einzelhändler bekommen etwas ab. Was genau und wie die Änderungen im Einzelnen aussehen, das zeigen wir im folgenden Beitrag.

Rentenerhöhung 

Laut Info des Bundesarbeitsministeriums zeichnet Deutschland  das stärkste Rentenplus seit 23 Jahren auf. So sollen im Westen die Renten ab Juli 2016 um 4,25 Prozent und im Osten sogar um 5,95 Prozent steigen. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht für die Rentner, doch die Erhöhung beschert auch vielen Rentnern die Steuerpflicht.

Ob Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel bestimmt der Zeitpunkt, an dem Senioren in Rente gegangen sind, wie hoch der Anteil der jeweiligen Rente ist- auf die überhaupt Steuern gezahlt werden muss. Zudem gibt es einen Freibetrag. Bei Ledigen liegt dieser derzeit bei gut 8.600 Euro. Insofern ist es nicht möglich, pauschal zu sagen, ab welcher Monatsrente Steuern gezahlt werden müssen. Wer sicher gehen will, der ruft einfach sein zuständiges Finanzamt an und fragt nach.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Ab dem 01.07.2016 soll der maximal mögliche Kinderzuschlag von monatlich 140 Euro auf 160 Euro pro Kind steigen. Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern mit geringem Einkommen für die in ihrem Haushalt lebenden Kinder. Beantragt werden kann der Kinderzuschlag schriftlich bei der jeweilig zuständigen Familienkasse. Formulare dafür sind in der Regel online abrufbar.

Durch das zur Verfügung stehende Einkommen plus Kinderzuschlag soll eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II („Hartz IV“) vermieden werden. Der Kinderzuschlag deckt zusammen mit dem Kindergeld sowie gegebenenfalls dem Wohngeld den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag sind, dass das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreicht und die individuell zu berechnende Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird.

Rückwirkende Erbschaftsteuerreform

Eigentlich war es vorgesehen, dass der Gesetzgeber bis spätestens 30.06.2016 Änderungen an der Erbschaftsteuer vornehmen soll. Bereits im Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die derzeitige Regelung verfassungswidrig ist. Kritisiert hatten einzelne Richter besonders die Besserstellung von vererbtem Betriebsvermögen gegenüber dem vererbten Privatvermögen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Unternehmenserben gekippt. Erbschaften und Schenkungen, bei denen es nicht um eine Firma geht, waren nicht davon betroffen. Kommt es bei einer etwaigen Länderblockade zu einem Vermittlungsverfahren, verzögert sich das Gesetz bis zum Herbst diesen Jahres. Nach bisherigen Plänen soll es jedoch rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Händler müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen

Diese „Erhöhung“ wird in diesem Fall weniger den Empfänger und mehr den Versender freuen. Gehen Elektrogeräte, wie Fernseher, Waschmaschinen, Computer oder auch Smartphones kaputt, dürfen sie nicht einfach mit dem Hausmüll entsorgt werden. Eine Rückgabe an kommunale Sammelstellen oder über Rücknahmesysteme der Hersteller ist bereits seit Längerem möglich.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet ab dem 24.07.2016 Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Dann endet nämlich die neunmonatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.  Große Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² müssen dann auch alle kleinen Elektrogeräte wie etwa einen Fön oder einen Toaster in haushaltsüblichen Mengen zurücknehmen. Wenn ein Kunde ein größeres Elektrogerät zurückgeben will, das an mindestens einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang ist, muss der Händler dies jedoch nur entgegennehmen, wenn der Verbraucher ein gleichwertiges Neugerät kauft. Die Regelung gilt im Übrigen auch für Onlinehändler, die über eine ebenso große Lagerfläche verfügen. Am meisten profitieren von dieser Regelung somit die Verbraucher. 

Bild: Tony Hegewald_pixelio.de

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