Neue Pfandregelung ab Januar 2024

Am 1. Januar 2024 treten neue Pfandregeln in Kraft, die einen erweiterten Geltungsbereich der Vorschriften mit sich bringen. Verbraucher sollten sich mit den bevorstehenden Änderungen vertraut machen, insbesondere in Bezug auf das neue Pfand von 25 Cent, das für Getränke in Kühltruhen gilt. Worauf Sie achten müssen erfahren Sie im folgenden Bericht.

Mit Beginn des neuen Jahres wird die Pfandregelung eine breitere Palette von Produkten umfassen, was erhebliche Auswirkungen auf Getränke aus dem Kühlregal haben wird. Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) stellt klar, dass ab Januar 2024 auf Milch, Milchmischgetränke und alle flüssigen Molkereiprodukte, die in Einweg-Kunststoffbehältern verpackt sind, ein Pfand von 25 Cent erhoben wird. Die Regelung umfasst Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern.

Das bedeutet, dass auch Getränke wie Kefir, Kakaogetränke, Ayran oder Trinkjoghurt, die in Einwegplastikflaschen abgefüllt sind, künftig mit einem Pfand belegt werden müssen. Wie im Verpackungsgesetz (VerpackG) vorgesehen, fallen diese Getränke unter die Pfandpflicht und werden damit integraler Bestandteil des bestehenden Rücknahme- und Pfandsystems. Die DPG weist darauf hin, dass die Ausweitung der Pfandpflicht nach dem Verpackungsgesetz ohne Übergangsfrist zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Der Handel äußert jedoch Vorbehalte gegen die neue Pfandregelung und verweist auf hygienische und technische Herausforderungen, die es noch zu lösen gilt.

Antje Gerstein, Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), betont: "Durch Restflüssigkeiten in den Milchbehältern entstehen Hygienerisiken, die weit über die Verunreinigung durch alle anderen Getränke hinausgehen und in der Kombination zunehmen." Sie betont, dass durch die Gerinnung von Milchprodukten oft größere Rückstände in den Behältern verbleiben als bei Wasser, Bier oder Säften, was insbesondere in Geschäften mit Rückgabestationen in Eingangsnähe ein Kontaminationsrisiko darstellt.

Das übergeordnete Ziel der erweiterten Pfandpflicht ist es, sicherzustellen, dass Getränke in Einwegplastikflaschen oder -dosen künftig nicht mehr ohne Pfand gekauft werden können. Mit dieser Initiative soll die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung solcher Verpackungen gefördert werden, um letztlich die Umweltverschmutzung, das so genannte "Littering", zu reduzieren, wie das Umweltbundesamt (UBA) betont.

Die letzte bedeutende Änderung des Pfandsystems erfolgte Anfang 2022. Seitdem müssen die Verbraucher auf fast alle Getränkedosen und Einwegflaschen ein Pfand zahlen.

Ausnahmen von der Pfandpflicht sind:

  •     Flaschenweine, Schaumweine und Spirituosen,
  •     Getränke in Tetrapaks,
  •     Tuben- und Standbodenbeutelverpackungen, und
  •     diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einwegflaschen.

Getränke ohne Pfand sollten in der gelben Tonne, im gelben Sack entsorgt oder in einen Glasbehälter gegeben werden.

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