Für das Parken bei Supermärkten, Baumärkten und Co. gelten nun neue Regeln, an die sich Autofahrer halten müssen. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs gilt die herkömmliche "Rechts-vor-Links"-Regel auf diesen Einzelhandels-Parkplätzen nicht mehr. Lesen Sie weiter, um die neu geltenden Richtlinien kennenzulernen.
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