Kredit ohne Schufa Score: EU Urteil bringt Änderung

Die Ausschließlichkeit des SCHUFA-Scores als alleiniges Entscheidungskriterium für Unternehmen, die Verträge mit ihren Kunden abschließen, wird durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Frage gestellt. Ausgehend von einem Fall in Deutschland erteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg der SCHUFA eine strenge Rüge und stellte fest, dass ihre langjährige Praxis der Datensammlung und flächendeckenden Kundenbewertung gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Das Gericht betont in seinem Urteil, dass dies insbesondere dann der Fall ist, wenn die Bewertung, das so genannte Scoring, zum entscheidenden Kriterium für die Vergabe eines Kredits oder eines günstigen Versorgungsvertrags wird.

Der Fall, der vor das höchste Gericht der EU gebracht wurde, stammte vom Verwaltungsgericht Wiesbaden und betraf einen Kunden, dem ein Kredit wegen einer ungünstigen SCHUFA-Einstufung verweigert wurde. Der Europäische Gerichtshof hatte die Aufgabe zu klären, ob die SCHUFA die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhält. Die Kundin hatte die SCHUFA dazu aufgefordert, einen bestimmten Eintrag zu entfernen und ihren Login zu ihren Daten zu gewähren. Die SCHUFA teilte zwar ihren Score mit, hielt aber die exakte Methode zur Berechnung zurück. Die EU-Richter äußerten die Befürchtung, dass die automatisierte Datenerhebung in Fällen, in denen alles vom Punktestand des Kunden abhängt, möglicherweise zu einer Diskriminierung führen könnte. Das Urteil stellt die Vereinbarkeit des Scoringsystems der Schufa mit den Datenschutzstandards in Frage.

Der Ball liegt nun wieder bei Deutschland, denn das europäische Recht erlaubt nationale Sonderregelungen, die eine weitergehende Datenspeicherung erlauben. Die EU-Richter äußerten jedoch Zweifel an der Vereinbarkeit des deutschen Gesetzes mit europäischen Grundsätzen und betonten die Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes des Einzelnen. Mit dieser Frage wird sich nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden abschließend befassen. Bis dahin wird die SCHUFA weiterhin die Zahlungsfähigkeit von Kunden in Deutschland prüfen. Wie die SCHUFA nun darauf reagiert bleibt abzuwarten. Dennoch sind die Signale aus Luxemburg eindeutig: Datenerhebung und Scoring sind nur unter strengen Auflagen zulässig.

Wie Recherchen von NDR und SZ zeigen, verlassen sich viele Unternehmen auf die Bonitätsauskünfte der SCHUFA, der größten deutschen Auskunftei. Die SCHUFA, die offiziell "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" heißt, sammelt riesige Datenmengen, darunter auch Bankgeschäfte, um die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher zu berechnen. Der Basisscore, der von 0 bis 100 Prozent reicht, gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt, wobei ein höherer Score für eine höhere Kreditwürdigkeit steht. Regelmäßiger Zahlungsverzug und häufige Mahnungen führen zu einer schlechteren Bewertung. Die SCHUFA, die rund 10.000 Vertragspartner betreut, liefert Banken, Sparkassen, Versandhändlern, Mobilfunkanbietern und Energieversorgern vor Vertragsabschluss und Warenlieferung eine Einschätzung der Kundenbonität.

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