Kaum zu glauben aber bald ist es wieder soweit, der Oktober ist nicht mehr weit entfernt. „Von O bis O“ – Oktober bis Ostern – ist die bekannte Faustregel für den Reifenwechsel. Gesetzlich zählt sie nicht. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit wintertauglichen Reifen fahren. Im März kann es schon warm sein, im September schon frostig, und der November schneefrei. Wer vorausschaut, wechselt deshalb lieber etwas früher, als vom ersten Wintereinbruch überrascht zu werden.Mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte gefährden Sie sich und andere. Gute Winterreifen müssen Antriebs-, Lenk- und Bremskräfte auch auf Schnee und Eis sicher auf die Straße bringen. Die Anforderungen sind deshalb höher als bei Sommerreifen.

Worauf Sie beim Kauf von Winterreifen achten solltenDer Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen liegt vor allem in der Gummimischung und im Profil. Winterreifen bleiben bei Kälte länger elastisch und verzahnen sich mit Schnee.Früher galt die Kennzeichnung M+S („Matsch und Schnee“) als Hinweis auf Wintertauglichkeit. Diese Markierung war nie an einen verbindlichen Schneetest gebunden. Seit dem 1. Januar 2018 müssen neu hergestellte Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen: drei Bergkuppen mit Schneeflocke, international 3PMSF (Three-Peak Mountain Snowflake). Nur Reifen mit diesem Symbol erfüllen die Schneegrip-Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 117.Die Übergangsfrist für ältere Reifen ohne Alpine-Symbol, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden und nur M+S tragen, endete am 30. September 2024. Seit dem 1. Oktober 2024 sind bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol zulässig. Reifen, die sowohl M+S als auch das Alpine-Symbol tragen, bleiben uneingeschränkt erlaubt.Auch Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) erfüllen die situative Pflicht, wenn sie das Alpine-Symbol haben. Bei starkem Schnee und Eis sind spezielle Winterreifen in der Regel überlegen.Wer bei winterlichen Verhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gilt typischerweise:
- Fahrer ohne wintertaugliche Reifen: 60 Euro, 1 Punkt
- mit Behinderung: 80 Euro, 1 Punkt
- mit Gefährdung: 100 Euro, 1 Punkt
- mit Unfall: 120 Euro, 1 Punkt
- Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt: 75 Euro, 1 Punkt
Bei einem Unfall können zusätzlich Versicherungsprobleme drohen, etwa Leistungskürzungen in der Kasko.ProfiltiefeGesetzlich vorgeschrieben ist nach § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm im Hauptprofil. Das gilt für Sommer- und Winterreifen gleichermaßen. Für Winterreifen ist das zu wenig: ADAC, TÜV und der Reifenhandel empfehlen, Winter- und Ganzjahresreifen bereits bei 4 mm Restprofil zu ersetzen. Darunter lassen Grip auf Schnee und das Verhalten auf Schneematsch spürbar nach.ReifenalterBeim Kauf neuer Winterreifen sollten Sie auf das Herstellungsdatum achten. Reifen lagern oft länger. Als „neu“ gelten sie in der Praxis, wenn sie nicht älter als zwei bis drei Jahre sind; der ADAC rät beim Neukauf eher zu höchstens zwei Jahren.Das Alter lesen Sie an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ab. Die letzten vier Ziffern bedeuten Kalenderwoche und Jahr. Beispiel: 2524 = 25. Kalenderwoche 2024.Es gibt keine gesetzliche Höchstaltersgrenze für Pkw-Reifen. Gummi härtet aber mit der Zeit aus. Winterreifen verlieren oft schon ab etwa sechs Jahren an Kältegrip. Fachleute raten, Winterreifen spätestens nach acht Jahren zu ersetzen und Reifen generell nicht länger als zehn Jahre zu nutzen – auch bei noch ausreichendem Profil. Nach mehreren Einsatzjahren sollte ein Fachbetrieb den Zustand prüfen.Das EU-ReifenlabelSeit November 2012 müssen Pkw-Reifen in der EU gekennzeichnet sein. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die überarbeitete Verordnung (EU) 2020/740. Sie hat die ältere Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 abgelöst.Auf dem aktuellen Label stehen unter anderem:
- QR-Code zur EU-Produktdatenbank EPREL
- Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand): Klassen A bis E (A ist am sparsamsten)
- Nasshaftung: Klassen A bis E (A hat den kürzesten Nassbremsweg)
- externes Rollgeräusch in Dezibel sowie Klasse A, B oder C
- bei wintertauglichen Reifen oft das Schneegrip-Symbol (Alpine/3PMSF)
- bei speziellen Nordland-Reifen zusätzlich ein Eisgrip-Symbol

Die alte Skala von A bis G mit unbesetzter Klasse D gilt nicht mehr. Die konkreten Verbrauchswerte hängen vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab; das Label erlaubt aber einen Vergleich zwischen Reifenmodellen. Wichtig: Das externe Rollgeräusch entspricht nicht automatisch dem Geräusch im Innenraum. Das Eisgrip-Symbol richtet sich vor allem an nordeuropäische Eisverhältnisse und ist für typische deutsche Winterstraßen meist nicht nötig.Unbedingt auf den richtigen Reifendruck achtenOb Sommer- oder Winterreifen: Schon etwa 0,5 bar zu wenig verändern die Fahreigenschaften. Der Bremsweg wird länger, die Kurvenlage schlechter, der Verschleiß steigt. Bei deutlich zu niedrigem Druck und hoher Geschwindigkeit steigt das Risiko eines Reifenschadens. Schon rund 0,4 bar unter dem Sollwert erhöhen Verschleiß und Kraftstoffverbrauch.Den richtigen Druck gibt der Fahrzeughersteller vor; Vorder- und Hinterachse können unterschiedliche Werte haben. Die Angaben finden Sie meist:
- auf der Innenseite des Tankdeckels
- in der Betriebsanleitung
- an der B-Säule bei geöffneter Fahrertür
- in den Reifendrucktabellen des Herstellers
Kontrollieren Sie den Druck regelmäßig bei kalten Reifen, auch nach dem saisonalen Wechsel.





