Das ändert sich ab dem 1. Juli 2023

Am 1. Juli treten erneut eine Reihe von Gesetzesänderungen und neuen Regelungen in Kraft, die Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens haben werden. Von Rentenanpassungen über Änderungen beim Bürgergeld bis hin zu neuen Regelungen für die Kartenzahlung an Elektroauto-Ladestationen - es ist wichtig, über diese Änderungen informiert zu sein, um mögliche Auswirkungen auf die persönliche finanzielle Situation zu verstehen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen vorgestellt, die ab dem 1. Juli 2023 wirksam werden. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie sie Ihr Leben beeinflussen können.

Erhöhung der Rente: Angleichung von Ost und West

Gemäß dem neuesten Rentenversicherungsbericht 2022 der Bundesregierung steht eine Rentenerhöhung bevor, die ab dem 1. Juli 2023 umgesetzt werden soll. Es wird erwartet, dass die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent steigen. Diese Anpassung gilt für verschiedene Rentenarten wie Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, gesetzliche Unfallrenten und Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Durch diese Erhöhung wird der aktuelle Rentenwert im Westen und Osten gleich sein, und das sogar ein Jahr früher als ursprünglich geplant.

Abschaffung der Maestro-Funktion auf Girokarten

Ab dem 1. Juli 2023 wird die Maestro-Funktion auf neuen Girokarten nicht mehr verfügbar sein. Die Möglichkeit, mit Maestro zu bezahlen, wird eingestellt. Bestehende Karten behalten jedoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit die Option, mit Maestro zu zahlen.

P-Konto: Erhöhung des unpfändbaren Grundbetrags

Wenn Sie mit Schulden konfrontiert sind und eine Pfändung droht, ist es ratsam, zunächst ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu beantragen, um zu verhindern, dass Ihr Konto gesperrt wird. Auf einem P-Konto kann bis zu einem bestimmten Betrag kein Geld gepfändet werden. Ab dem 1. Juli 2023 wird dieser monatliche Grundbetrag erhöht.

Anpassung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden regelmäßig an die Entwicklung des steuerlichen Existenzminimums angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 treten neue Freigrenzen in Kraft: Der Grundfreibetrag beträgt dann 1.402 Euro, im Vergleich zu den vorherigen 1.330 Euro.

Um den pfändbaren Betrag je nach Einkommen und Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen zu ermitteln, können Sie die Pfändungstabelle konsultieren.

Änderungen im Bürgergeldsystem

Ab Juli 2023 wird der zweite Teil der Bürgergeldreform wirksam. Für erwerbstätige Bürgergeldempfänger, die ein geringfügiges Einkommen erzielen und ihr Gehalt mit Bürgergeld aufstocken, ergeben sich folgende Änderungen:

  • Erhöhung der Freibeträge

Ab Juli 2023 dürfen erwerbstätige Bürgergeldempfänger einen größeren Teil ihres Einkommens behalten. Liegt das Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro, können sie zukünftig 30 Prozent des Einkommens behalten. Bisher lag der Freibetrag bei 20 Prozent. Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bedeutet dies eine zusätzliche Entlastung von bis zu 48 Euro.

Schüler, Auszubildende und Studierende dürfen Einkommen bis zur Grenze eines Minijobs von 520 Euro behalten, ohne dass dies auf das Einkommen ihrer Eltern angerechnet wird. Gleiches gilt für das Taschengeld, das sie durch den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr erhalten.

Wenn Sie ein Ehrenamt ausüben und Bürgergeld beziehen, sind ab sofort pro Jahr 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.

  • Erweiterte Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen

Ab Juli 2023 wird die Unterstützung für Bürgergeldempfänger, die eine Weiterbildung beginnen, umfassender. Zusätzlich zum Bürgergeld erhalten sie monatlich 150 Euro als Weiterbildungszuschuss. Im Rahmen der Bürgergeldreform sind außerdem Weiterbildungsprämien vorgesehen, die bei Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen gewährt werden. Berufliche Weiterbildungen, die länger als 8 Wochen dauern, werden zudem mit einem Bonus von 75 Euro gefördert.

  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet

Ab Juli 2023 wird das Mutterschaftsgeld, das erwerbstätige Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten, nicht mehr als Einkommen angerechnet.

  • Erbschaften werden als Vermögen betrachtet

Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld gelten Erbschaften ab sofort nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. Das bedeutet, dass eine Erbschaft nur dann zu einer Rückforderung führt, wenn die Empfänger nach Erhalt des Erbes mehr Geld besitzen als der festgelegte Freibetrag für Vermögen erlaubt. Der Freibetrag für Vermögen liegt für Alleinstehende im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs bei 40.000 Euro und anschließend bei 15.000 Euro.

Kein separater Antrag für Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation erforderlich

Mit der Inkraftsetzung der Bürgergeldreform im Juli 2023 entfällt die Notwendigkeit eines gesonderten Antrags für eine separate Leistung während einer medizinischen Rehabilitation. Stattdessen erhalten Bürgergeldempfänger weiterhin das Bürgergeld.

  • Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Coaching und Betreuung

Ab Juli 2023 haben Bürgergeldbeziehende die Möglichkeit, ein umfassendes Coaching oder eine Betreuung in Anspruch zu nehmen. Dieses neue Angebot unterstützt Leistungsberechtigte, die Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung aufzunehmen. Es soll auch jungen Menschen wie Auszubildenden die Möglichkeit eines Coachings bieten.

Erhöhte Pflegeversicherungsbeiträge

Ab Juli 2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung für viele Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt dabei maximal 1,7 Prozent des Beitrags. Diese Veränderung führt insbesondere für kinderlose Arbeitnehmer zu einer höheren finanziellen Belastung. Gleichzeitig werden Familien mit zwei oder mehr Kindern entlastet. Die Beitragssätze sind wie folgt gestaffelt:

  • Kein Kind: Pflegebeitrag von 4 Prozent, Arbeitnehmeranteil von 2,3 Prozent
  • 1 Kind: Pflegebeitrag von 3,4 Prozent, Arbeitnehmeranteil von 1,7 Prozent
  • 2 Kinder: Pflegebeitrag von 3,15 Prozent, Arbeitnehmeranteil von 1,45 Prozent
  • 3 Kinder: Pflegebeitrag von 2,9 Prozent, Arbeitnehmeranteil von 1,2 Prozent
  • 4 Kinder: Pflegebeitrag von 2,65 Prozent, Arbeitnehmeranteil von 0,95 Prozent
  • 5 oder mehr Kinder: Pflegebeitrag von 2,4 Prozent, Arbeitnehmeranteil von 0,7 Prozent

Diese reduzierten Beitragssätze gelten bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Danach steigt der Pflegebeitrag für Eltern mit mehreren Kindern wieder auf den allgemeinen Satz von 3,4 Prozent, wie bei Eltern mit einem Kind. Rentner sind von dieser Änderung besonders betroffen, da die meisten von ihnen bereits erwachsene Kinder haben und daher keine Ermäßigung mehr erhalten.

Bis zum 30. Juni 2025 wird ein vereinfachtes Verfahren zur Überprüfung der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder angewendet. Im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens können Geburtsurkunden bei Bedarf entfallen. Arbeitgeber können die erforderlichen Informationen telefonisch oder schriftlich auf informelle Weise abfragen. Das Ergebnis der Abfrage muss lediglich entsprechend dokumentiert werden.

Erhöhte Gasspeicherumlage

Mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ab Juli 2023 wird die Gasspeicherumlage von 59 Cent pro Megawattstunde (MWh) auf 1,45 Euro pro MWh mehr als verdoppelt. Diese Änderung führt zu einem Anstieg der Energiekosten für Gasverbraucher.

Die Gasspeicherumlage ist eine zusätzliche Gebühr, die dem Gaspreis hinzugefügt wird. Sie dient der Deckung der Kosten für die Speicherung von Gas und der Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung.

Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags

Ab dem 1. Juli 2023 treten neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung in Kraft:

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent.
  • Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung erhöht sich von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.
  • Es wird ein Abschlag in Höhe von je 0,25 Prozent vom Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung für das 2. bis 5. Kind eingeführt.

Einführung des E-Rezepts

Das E-Rezept wird ab dem 1. Juli 2023 in Deutschland eingeführt. Es ermöglicht den elektronischen Austausch von Rezepten zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken. Anstatt ein Papierrezept zu erhalten, können Patienten ihr Rezept digital auf ihrem Smartphone oder in einer E-Rezept-App verwalten und an die Apotheke senden. Alternativ können sie auch einen Papierschein mit Rezeptcode erhalten und in die Apotheke bringen.

Einführung einer digitalen Rentenübersicht

Ab dem 1. Juli 2023 wird eine digitale Rentenübersicht eingeführt, die den Menschen jederzeit einen Überblick über ihre eigene Rentensituation ermöglicht. Die genaue Einführung des Systems ist noch nicht bekannt, aber die jährliche schriftliche Renteninformation wird weiterhin zur Verfügung gestellt.

Kartenzahlung an Elektroauto-Ladestationen

Ab dem 1. Juli 2023 müssen neue Ladestationen für Elektroautos mit einem Kartenlesegerät ausgestattet sein, um kontaktloses Bezahlen mit Karte zu ermöglichen.

Ende der erleichterten Zugangsregelungen für Kurzarbeitergeld

Die während der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Zugangsregelungen für Kurzarbeitergeld laufen im Juli 2023 aus. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld werden wieder strenger. Diese Gesetzesänderungen und neuen Regelungen treten ab dem 1. Juli 2023 in Kraft. Es ist wichtig, sich über die genauen Details und Auswirkungen dieser Änderungen zu informieren, insbesondere wenn sie direkte Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation haben.

Mit dem Beginn des neuen Monats Juli stehen wieder zahlreiche Veränderungen bevor, die unser tägliches Leben beeinflussen werden. Neue Gesetzesänderungen und Regelungen werden wirksam, und es ist wichtig, über diese Neuerungen informiert zu sein. Ob es um Rentenanpassungen, Änderungen beim Bürgergeld oder die Einführung neuer Zahlungsmethoden geht, diese Veränderungen können Auswirkungen auf unsere finanzielle Situation und unseren Alltag haben. Halten Sie sich auf dem Laufenden und informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen, die ab dem 1. Juli 2023 in Kraft treten. Es ist entscheidend, diese Entwicklungen zu verstehen, um sich entsprechend darauf einzustellen und mögliche Auswirkungen zu bewältigen.

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