Neue Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung

Das Jahr 2015 rückt immer näher und für viele Krankenversicherte stellt sich bald wieder die Frage ob sie die Krankenversicherung wechseln sollten oder nicht. Wer z. B. vor hat im nächsten Jahr in die private Prankenversicherung zu wechseln, der muss jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen und vor allem eines: vergleichen! Wir erklären im folgenden Beitrag, welche Voraussetzungen das sind und haben noch einen wichtigen Hinweis für alle Vergleicher. 

Die private Prankenversicherung- kurz PKV- ist nicht für jedermann offen und für viele Arbeitnehmer oftmals unerreichbar. Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ist daher für die meisten Arbeitnehmer die einzige Möglichkeit einer Krankenversicherung. Die PKV setzt ein Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze voraus. Alle Arbeitnehmer, die ein solches Einkommen nachweisen können, haben die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Jahr liegt die Versicherungspflichtgrenze bei  53.550 Euro Brutto. 

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Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedes Jahr durch den Gesetzgeber neu festgesetzt. Die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2015 wurde inzwischen auch erhöht. Diese soll im nächsten Jahr auf insgesamt 54.900 EUR steigen! Versicherte Arbeitnehmer, die gerade so an der Grenze sind und über einen Wechsel in die PKV nachdenken, sollten daher nicht zu lange mit ihrer Entscheidung warten! 

Der Grund: Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2015 an. Ab dann soll das Einkommen bis zu einem Betrag von 49.500 Euro jährlich für die Sozialbeiträge herangenommen werden. Im Jahr zuvor waren dies noch 48.600 Euro. Gerne möchten wir hiermit die Gelegenheit nutzen und auf unsere neugegründete Krankenversicherungs-Informationswebsite aufmerksam machen.  

 

 

 

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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