Menschenrechte per Gesetz!

Ob Kleidung, Schokolade oder Smartphones, viele deutsche Unternehmen verletzen immer wieder ihre Verantwortung in Sachen Menschenrechte bei ihren Geschäften im Ausland. Leider bietet den Opfern dieser Geschäftspraktiken die deutsche Gesetzgebung bislang kaum Möglichkeiten, die Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Auf „Empfehlungen“ reagieren Großkonzerne nicht, viele fordern daher zurecht eine Veränderung in der Gesetzgebung!

Was viele Verbraucher nicht wissen oder wissen wollen: Hinter Kleidung, Schokolade oder Elektronik-Produkten verbergen sich Geschichten von Elend und Menschenrechtsverletzungen. Ob in Textilfabriken in Bangladesch, bei der Ernte von Kakaobohnen in Ghana oder beim Rohstoffabbau in Konfliktgebieten wie der Kongo: Menschen arbeiten unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne und sind meist großen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Sie werden von ihrem Land vertrieben, entmündigt und versklavt. Selbst für Sportereignisse wie die FIFA WM werden Menschen ausgebeutet. Viele Großkonzerne profitieren zudem von Kinderarbeit.

Für fast alles gibt es in Punkto Handel in Deutschland ein Gesetz! Die Achtung von Menschenrechten im Ausland zählt jedoch nicht dazu, denn diese gilt bislang als „freiwillige Angelegenheit“. Die Sanktionierung von Unternehmen erfolgt im deutschen Recht zurzeit hauptsächlich über das sogenannte Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Änderung könnte hier mehr Handlungsdruck bewirken. Das Auferlegen von Sanktionen bei der Nichteinhaltung neuer Standards und Richtlinien wäre ein Ansatz und erster Schritt zur Änderung dieser schlimmen Situation.  Unserer Auffassung nach wäre es daher schon lange an der Zeit ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland einzuführen, so wie es auch in diversen anderen Ländern eingeführt wurde. Opfer hätten zudem so auch eine Chance, hierzulande eine Entschädigung einzuklagen.

Jeder kann versuchen mittels öffentlichem Druck, etwas an dieser misslichen Situation zu ändern. Im Juni will die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ vorlegen. Schon jetzt wird jedoch vermutet, dass dieser erneut nur unverbindliche Empfehlungen statt gesetzliche Verpflichtungen beinhalten wird. Für mitfühlende Menschen ist klar: Menschenrechte sind nicht auf Empfehlung einzuhalten, sondern Unternehmen müssen Menschenrechte achten! Wer sich nicht an gewisse Regeln hält, sollte sanktioniert werden. Funktioniert unfairer weise bei Hartz 4 schon lange. Nur hier trifft es ja auch die, die bereits arm sind. Was ist so schwer an der Einführung eines Unternehmensstrafrechts, welches die in die Mangel nimmt, die Millionen einsacken auf Kosten anderer? 

Liebe Leser, wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Aufruf folgen, Ihre Stimme erheben und gemeinsam mit INKOTA, dem CorA-Netz und vielen weiteren Aktivisten Angela Merkel und Sigmar Gabriel auffordern, sich für einen ambitionierten Aktionsplan einzusetzen. 

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