| Vermieter: Die 10 beliebtesten Abzock-Methoden |
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Sie sollen hohe Rechnungen zahlen, wegen der Pflicht einen Fachhandwerker zu rufen oder gar Gebühren für den Mietvertrag zahlen?
Sie haben massive Hausmeisterkosten in den Nebenkosten? Mieter haben auch Rechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen. Erfahren Sie, mit welchen Tricks manche Vermieter versuchen an Ihr Geld zu kommen und was nicht sein darf.
Abzocke 1: Hausmeisterkosten Übernimmt der Hausmeister die Wohnungsübergabe, müssen Sie als Mieter nicht dafür aufkommen. Die Kosten dürfen nicht an den / die Mieter weitergegeben werden. Abzocke 2: Provision für den Eigentümer
Der Eigentümer darf KEINE Provision kassieren, genausowenig dürfen das Wohnungs-Vermittler, die zugleich Verwalter oder Vermieter sind.
Abzocke 3: Hausverwaltungskosten Die Hausverwaltungskosten können nicht einfach vom vermieter als Nebenkosten auf den Mieter übertragen werden. Abzocke 4: Mieterhöhung
Nicht alle Mieterhöhungen sind unrechtens, dennoch kann sich ein Mieter wehren. und zum Ablauf des zweiten Monats nach Erhalt der Mieterhöhung kündigen. Vorteil: Wenn der Mieter kündigt, bleibt der Anstieg der Miete aus.
Abzocke 5: Hausmeister in den Nebenkosten Nicht alles darf in die Nebenkosten wie zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten oder Kosten die aus der Verwaltung des Hauses stammen. Diese müssen nicht vom Mieter getragen werden.
Abzocke 6: Kautionserhöhung während der Mietzeit Die Meite darf erhöt werden, die Kaution jedoch nicht.
Abzocke 7: Schönheitsreparaturen nur über Meister Bei Schönheitsreparaturen ist es nicht zwingend notwenig einen Fachhandwerker einzuschalten. Steht eine derartige Klausel dennoch im Mietvertrag, gilt sie nicht.
Abzocke 8: Schönheitsreparaturen Vermieter sind nicht verpflichtet den Anstrich von Fenstern und Haustüren durchzuführen. Dies ist kein Teil der Schönheitsreparaturen. Eine derartige Klausel im Vertrag ist ebenfalls nichtig.
Abzocke 9: Kaution bei Wohnungsverkauf Wird die Wohnung verkauft, bleibt die Kaution NICHT beim ehemaligen Eigentümer. Entweder geht die Kaution über ein Treuhandkonto an den neuen Erwerber über, oder wieder an den Mieter. Abzocke 10: Achtung bei der Mieterhöhung Mieten dürfen innerhalb von drei Jahren jedoch um höchstens 20 Prozent ansteigen. Und dies gilt allerdings nur, wenn dabei nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird. Diese sind aus den Mietspiegeln ersichtlich.
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