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Abmahnfalle Internet PDF Drucken E-Mail

 

Kinderleicht kann man heutzutage Bilder, Kommentare oder Filme ins Netz stellen. Ein Recht auf freie Meinungsäußerung oder virtuelle Anarchie?

Das Problem beim world wide web ist die Interaktivität, dass heißt die Tatsache, dass jeder etwas tun kann, etwas schreiben kann und damit z.B. auch falsche Tatsachen behaupten kann.


Abmahnfalle 1: Texte im Internet


Grundsätzlich kann man sagen, wenn man seine Meinung äußert, dass heißt z.B. :“Getränk Xy schmeckt mir nicht!“ Oder: „Das Essen in einem bestimmten Fast Food Restaurant finde ich persönlich ungenießbar!“ ist eine Private Meinung und diese darf man sagen oder schreiben.

Was man aber nicht sagen darf ist z.B. „Die Fast Food kette „XY“ mischt süchtig machende Stoffe in Ihrer Lebensmittel!“ Solche Sachen sollten man nur behaupten, wenn man a) einen guten Rechtschutz hat und b) wenn man diese Behauptungen auch beweisen kann.

Grundsätzlich sollte auch immer darauf geachtet werden, dass man niemanden beleidigt. Alles was die persönliche Ehre eines Anderen herabsetzt ist gefährlich. Nicht nur gefährlich, sondern kann zu Abmahnungen führen.

Abmahnfalle 2: Musik im Internet

Wer verbotene Inhalte auf seiner Website zum Abruf bereithält, z.B. geschützte Musik muss sich warm anziehen, sofern die eigentlichen Urheber dies bemerken. Wenn dies geschieht gibt es in der regel eine Abmahnung, dass heißt die Aufforderung das zu entfernen. Jede Abmahnung ist leider auch kostenverbunden, was im Prinzip auch völlig in Ordnung ist, denn wenn die Musikindustrie Kosten aufwenden musste, dann sollen die auch ersetzt werden. Derjenige, der die Rechte verletzt hat, ist der Betreiber der Website und somit voll verantwortlich.

Leider gibt es in Deutschland zurzeit eine regelrechte Abmahnwelle. Wie in so vielen Bereichen, gibt es auch hier leider schwarze Schafe.

Warum lässt jemand überhaupt abmahnen?

Erklärung:

Für jede Abmahnung muss der Abmahner seinem Anwalt mehrere hundert Euro zahlen.

ABMAHNER ==) ANWALT

Und nur wenn die Sache gut für ihn läuft bekommt er sein Geld vom abgemahnten zurück!

ABMAHNER (== ABGEMAHNTER

Beim Abmahnmissbrauch ist es regelmäßig so, dass der Anwalt mit seinen Mandanten eine Absprache getroffen hat. Diese Absprache sieht entweder so aus, dass der Mandant nicht bezahlen muss für den Fall dass die Gegenseite keine Zahlung leistet oder sieht sogar so aus, dass die Gebühren die von der Gegenseite eingefordert werden zwischen dem Mandanten und dem Anwalt geteilt werden. Beides ist unzulässig, beides ist strafrechtlich sogar bedenklich, denn wenn man als Anwalt der Gegenseite mitteile, dass der eigene Mandant Auslagen hatte und er in Wirklichkeit keine Auslagen hatte, dann ist dies nichts weiteres als versuchter Betrug !

Sollten Sie also einmal eine Abmahnung bekommen und der Meinung sein, diese zu unrecht bekommen zu haben, sollten Sie diese in jedem Fall prüfen lassen, denn nicht alle Forderungen sind auch gerechtfertigt.

 

Berücksichtigen Sie bitte, dass Ratgeberrische Angaben auf diesen Seiten keine Rechtsberatung ersetzen können. Zur Klärung von Rechtsfragen benötigen Sie einen Rechtsanwalt.

 

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